AixAdvice

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (nach § 5 ArbSchG)

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (nach § 5 ArbSchG)

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz? Ein wichtiges Thema – und sogar gesetzlich geregelt! Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes müssen alle Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Faktoren durchführen – ganz egal, wie groß sie sind oder in welcher Branche sie arbeiten.

Wer psychische Belastungen früh erkennt und gezielt handelt, sorgt für mehr Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit im Team. Eine gute Gefährdungsbeurteilung lohnt sich also doppelt: für die Menschen und für den Erfolg des Unternehmens.

 

Steigerung der

Produktivität

Gesunde, motivierte Mitarbeitende arbeiten fokussierter, effizienter und mit höherer Qualität. Klare Strukturen, weniger Belastung und ein unterstützendes Umfeld fördern dauerhaft bessere Ergebnisse.

Reduzierung von

Ausfallzeiten

Frühzeitige Prävention, gesundheitsfördernde Maßnahmen und ein stabiles Arbeitsumfeld führen dazu, dass Ihre Mitarbeitenden seltener erkranken und schneller in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Gestärkte

Mitarbeiteranbindung

Ein wertschätzendes, gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld schafft Vertrauen, steigert die Identifikation mit dem Unternehmen und reduziert Fluktuation. Mitarbeitende fühlen sich unterstützt und bleiben langfristig.

Erfüllung gesetzlicher

Vorgaben

Unsere Analyse erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (nach § 5 ArbSchG) und orientiert sich umfassend an Vollständige Orientierung an die Empfehlungen der Deutschen Arbeitsschutz-Strategie (GDA).

Welchen Stellenwert hat das von uns verwendetet Verfahren „FGBU“?

Der Fragebogen (FGBU) ist ein validiertes Instrument, das zuverlässig die von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfohlenen Belastungsfaktoren erfasst. Zusätzlich stellt der Fragebogen Schwellen- und Vergleichswerte bereit, mit deren Hilfe kritische Ausprägungen psychischer Belastungen im Betrieb interpretiert werden können. Umfangreiche Studien mit großen Stichproben aus der Erwerbstätigenbevölkerung haben gezeigt, dass der FGBU valide zwischen hohen und niedrigen Gefährdungen unterscheidet und Tätigkeitsgruppen mit besonders hohem Gesundheitsrisiko identifizieren kann (vgl. Dettmers & Stempel, 2021).

ZEvidenzbasiertes und GDA-konformes Verfahren

ZUnkomplizierte, zeitsparende Online-Befragung

ZKlare und struktuierte Ergebnisaufbereitung

ZEntwicklung konkreter Maßnahmen im moderierten Workshopverfahren

ZBegleitung und Beratung für eine nachhaltige Umsetzung und Aktualisierung

 

 

FAQ´s

Ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) für uns verpflichtend?

Ja. Seit 2013 ist die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend (§5 ArbSchG). Sie dient dem Schutz der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für unsere Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens und dem gewünschten Leistungsumfang bei der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung.

Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch an – melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie zuverlässig kompetent.

Erfolgt die Befragung anonym?

 Die Befragung erfolgt zu 100% anonym! Die Ergebnisse zeigen die gepoolten Antwort von Gruppen und Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht möglich,

Wie lange dauert der Evaluierungsprozess?

Realistisch sind 3 bis 6 Monate für Vorbereitung, Befragung, Auswertung, Maßnahmenableitung und erste Umsetzungen inklusive Wirksamkeitsevaluation nach ca. 6 Monaten.

Was passiert, wenn kritische Belastungswerte festgestellt werden?

Bei Überschreitung evidenzbasierter Schwellenwerte besteht kritischer Handlungsbedarf. Dann werden in Workshops konkrete Ursachen analysiert und Maßnahmen zur Risikoreduktion abgeleitet.

Müssen wir den Betriebsrat einbinden?

Ja, der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Auswahl, Durchführung und Maßnahmenableitung der psychischen GBU (§87 BetrVG). Frühzeitige Einbindung verhindert Blockaden.

Wie motivieren wir Mitarbeitende zur Teilnahme an der Befragung?

Wichtig sind transparente Kommunikation, Datenschutzsicherheit, sichtbare Unterstützung durch die Führung und die klare Botschaft, dass ihre Antworten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen.


Wie können wir sicherstellen, dass Maßnahmen auch wirksam umgesetzt werden?

Durch eine strukturierte Maßnahmenplanung mit Verantwortlichkeiten, realistischen Zeitplänen, Fortschrittskontrollen und einer Wirksamkeitsevaluation (z.B. erneute Befragung nach 6-12 Monaten).