Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (nach § 5 ArbSchG)

Psychische Belastungen im Unternehmen erkennen

– Eine gesetzliche Pflicht und echte Chance.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu – und sind seit Jahren ein ernstzunehmender Faktor für Gesundheit, Motivation und Produktivität. Der Gesetzgeber fordert deshalb von allen Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen durchzuführen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Wer psychische Belastungen frühzeitig identifiziert und gezielt gegensteuert, schützt nicht nur das Wohlbefinden der Beschäftigten, sondern verbessert auch die Performance und das Betriebsklima. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen lohnt sich also doppelt – für Ihr Team und für Ihren Unternehmenserfolg.

Steigerung der Produktivität & Qualität durch gesunde Arbeitsbedingungen

Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind der Schlüssel zu nachhaltiger Produktivität und hoher Arbeitsqualität. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hilft, Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag zu erkennen und gezielt zu reduzieren. Das Ergebnis: weniger Fehlzeiten, mehr Fokus und ein deutlich verbessertes Betriebsklima. Unternehmen, die psychische Gesundheit systematisch fördern, profitieren von effizienteren Prozessen und nachhaltig besseren Ergebnissen – ein messbarer Wettbewerbsvorteil.

Gesetzliche Anforderungen

sicher erfüllen

Unsere Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entspricht den Anforderungen des § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und setzt die Empfehlungen der Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) konsequent um. Unternehmen erfüllen mit unserer Analyse ihre gesetzliche Pflicht – unabhängig von Größe oder Branche. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und sorgen gleichzeitig für gesunde, leistungsfähige Arbeitsbedingungen.

Weniger Ausfalltage

durch gezielte Prävention

Frühzeitige Prävention und eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen senken das Risiko von Fehlzeiten und Krankheitstagen deutlich. Unternehmen, die aktiv psychische Belastungsfaktoren erkennen und wirksame, gesundheitsfördernde Maßnahmen umsetzen, schaffen ein stabiles Arbeitsumfeld. Das Ergebnis: Ihre Mitarbeitenden bleiben länger gesund und kehren nach Erkrankungen schneller motiviert zurück – ein klarer Vorteil für Produktivität und Kontinuität im Betrieb.

Mitarbeiterbindung stärken

& Fluktuation senken

Ein wertschätzendes, gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen. Durch eine professionelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zeigen Sie als Arbeitgeber:in Verantwortung – das schafft Vertrauen und steigert die Identifikation mit dem Unternehmen. Wer frühzeitig auf psychische Gesundheit achtet, fördert Loyalität und reduziert die Fluktuation.

Wissenschaftlich fundiertes Verfahren: Der FGBU-Fragebogen

Wir setzen beim Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf den FGBU-Fragebogen – ein wissenschaftlich validiertes Instrument, das von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfohlen wird. Der FGBU erfasst alle relevanten psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zuverlässig und objektiv.

Durch die Nutzung von Schwellen- und Vergleichswerten können kritische Ausprägungen psychischer Belastungen im Unternehmen gezielt erkannt und interpretiert werden. Umfangreiche Studien mit großen Stichproben aus der Erwerbstätigenbevölkerung belegen: Der FGBU unterscheidet valide zwischen niedrigen und hohen Gefährdungen und identifiziert Tätigkeitsgruppen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko (vgl. Dettmers & Stempel, 2021).

Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Sie erhalten eine Gefährdungsbeurteilung, die den höchsten wissenschaftlichen Standards entspricht – transparent, vergleichbar und praxisnah auswertbar.

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Evidenzbasiertes und GDA-konformes Verfahren

Wir nutzen ein wissenschaftlich fundiertes, von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfohlenes Vorgehen – für maximale Rechtssicherheit und Aussagekraft.

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Unkomplizierte, zeitsparende Online-Befragung

Ihre Mitarbeitenden können bequem und anonym an der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen teilnehmen – ortsunabhängig, effizient und ohne großen Zeitaufwand.

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Klare und strukturierte Ergebnisaufbereitung

Sie erhalten übersichtliche, verständliche Auswertungen mit klaren Schwellen- und Vergleichswerten. So werden Risiken und Handlungsbedarfe sofort sichtbar.

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Entwicklung konkreter Maßnahmen im moderierten Workshopverfahren

Auf Basis der Ergebnisse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen in moderierten Workshops zielgerichtete, praxisnahe Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.

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Begleitung und Beratung für nachhaltige Umsetzung und Aktualisierung

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der Einführung, Nachverfolgung und regelmäßigen Aktualisierung aller Maßnahmen – digital und vor Ort.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Telefon: 0241 / 952 300 75
(Werktags 8:00 – 18:00 Uhr)

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Prävention am Arbeitsplatz –

gemeinsam wirksam gestalten

In unserer Tätigkeit als Jobcoaches erleben wir täglich, dass die wirksamsten Veränderungen oft bei den Arbeitsbedingungen selbst ansetzen. Immer wieder zeigt sich, welch positiven Einfluss strukturelle Verbesserungen der psychologisch wirkenden Arbeitsbedingungen nicht nur auf einzelne Mitarbeitende, sondern auf ganze Teams und Unternehmen haben.

Deshalb konzentrieren wir uns nicht nur auf bestehende Belastungen, sondern setzen auch präventiv an: Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unterstützen wir Unternehmen dabei, gesundheits-förderliche Arbeitsverhältnisse zu gestalten, bevor es zu Ausfällen und Leistungseinbußen kommt. Gemeinsam mit den Unternehmen entwickeln wir Maßnahmen, die Arbeitsbelastungen reduzieren und langfristig Motivation, Produktivität und Unternehmenserfolg sichern.

FAQ´s

Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) für unser Unternehmen verpflichtend?
Ja, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – auch kurz GBU Psyche genannt – ist für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2013 verpflichtet der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Unternehmen jeder Größe und Branche, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen. Ziel ist der wirksame Schutz der psychischen Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Welche Kosten entstehen für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Die Kosten für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hängen vor allem von der Unternehmensgröße und dem gewünschten Umfang der Beratung ab – beispielsweise, ob zusätzlich Workshops zur Maßnahmenentwicklung und eine weiterführende Begleitung gewünscht sind. Nach einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Angebot, das auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie transparent und persönlich.
Ist die Befragung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen anonym?
Ja, die Befragung wird zu 100 % anonym durchgeführt. Alle Antworten werden ausschließlich gruppenbezogen ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Ihre Mitarbeitenden können offen und ehrlich antworten – die Ergebnisse dienen ausschließlich der Analyse betrieblicher Belastungsfaktoren und nicht der Bewertung von Einzelpersonen. So stellen wir Datenschutz und Vertraulichkeit auf höchstem Niveau sicher.
Wie lange dauert der Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollten Sie – je nach Unternehmensgröße und gewünschtem Umfang – mit einem Zeitraum von etwa 3 bis 6 Monaten rechnen. Dieser Zeitraum umfasst die Vorbereitung, die anonyme Befragung der Mitarbeitenden, die Auswertung der Ergebnisse sowie die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Eine erste Wirksamkeitsevaluation erfolgt in der Regel nach weiteren 6 Monaten. So stellen wir sicher, dass Verbesserungen nachhaltig wirken.
Was geschieht, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung kritische Belastungswerte festgestellt werden?
Werden bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen evidenzbasierte Schwellenwerte überschritten, besteht akuter Handlungsbedarf. In diesem Fall analysieren wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Team in moderierten Workshops die Ursachen für die Belastungen. Anschließend entwickeln wir gezielte Maßnahmen, um die Risiken zu reduzieren und die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern.
Muss der Betriebsrat in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einbezogen werden?
Ja, der Betriebsrat hat laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Planung, Durchführung und Maßnahmenableitung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Eine frühzeitige und transparente Einbindung des Betriebsrats ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern beugt auch Missverständnissen und Blockaden im Prozess vor. Wir empfehlen, den Betriebsrat von Beginn an aktiv zu beteiligen.
Wie können wir unsere Mitarbeitenden zur Teilnahme an der Befragung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen motivieren?
Eine hohe Teilnahmequote erreichen Sie durch transparente Kommunikation über Ziel und Ablauf der Befragung, die klare Zusicherung von Datenschutz und Anonymität sowie die sichtbare Unterstützung durch Führungskräfte und Betriebsrat. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitenden, dass ihre Antworten vertraulich behandelt werden und unmittelbar dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu verbessern. Das schafft Vertrauen und fördert die Bereitschaft, sich offen zu beteiligen.
Wie stellen wir sicher, dass die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auch wirksam umgesetzt werden?
Die nachhaltige Umsetzung gelingt durch eine strukturierte Maßnahmenplanung: Für jede Maßnahme werden klare Verantwortlichkeiten und realistische Zeitpläne definiert. Regelmäßige Fortschrittskontrollen sowie eine Wirksamkeitsevaluation – zum Beispiel durch eine erneute Befragung nach 6 bis 12 Monaten – stellen sicher, dass die Maßnahmen greifen und weiterentwickelt werden können. So bleibt die Verbesserung der psychischen Gesundheit messbar und langfristig wirksam.